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Barrierefreiheit in digitalen Anwendungen & Websites - webschuppen GmbH
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Ist Ihre Website oder Anwendung barrierefrei?

Wer an Barrierefreiheit denkt, dem fallen zumeist die Rampe vor dem Restaurant und vielleicht auch noch die Untertitel im Fernsehen ein.
Dass aber auch die Nutzung des Internets viele Menschen vor verschiedenste Barrieren und Hürden stellt, ist oft nicht so allgegenwärtig und bekannt. Beispielsweise ist es für Menschen mit eingeschränkter Sicht wichtig, dass Kontrastierungen von Texten und Bedienelementen zum Hintergrund stark genug ausgeprägt sind. Außerdem sollten Bilder und Fotos mit alternativen Texten versehen werden, damit auch Menschen, die eine Vorlesesoftware nutzen, die darüber vermittelten Informationen erfassen können.

Auch vor dem Hintergrund der alternden Gesellschaft besteht die Gefahr, dass mit einer schlecht zu lesenden oder bedienbaren Webseite eine große Zielgruppe ausgeschlossen wird.

Ansicht einer Tastatur mit einer grünen Taste mit Rollstuhl darauf

Barrierefreiheit im Web: Vielseitiger als gedacht

Um das Internet und dessen Inhalte für alle Menschen zugänglicher werden zu lassen, wurden von der EU in den letzten Jahren Richtlinien und Verordnungen verabschiedet, die sich auch für Deutschland bereits in verpflichtender Form (s. Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0) an Träger öffentlicher Gewalt, Einrichtungen des öffentlichen Rechts und Vereinigungen mit Beteiligung einer öffentlichen Stelle richten.

Seit Juni 2019 steht zudem fest, dass ab dem 28. Juni 2025 auch Webseiten von Onlineshops barrierefrei angeboten werden müssen.

Es droht eine Wiederholung des Chaos bei der Umsetzung der DSGVO-Richtlinien, die auch lange bekannt waren aber von vielen Unternehmen erst viel zu spät und kurz vor Stichtag angegangen worden sind.

Am 23. September 2020 endete die Frist, bis zu welcher Einrichtungen der öffentlichen Hand ihre digitalen Angebote barrierefrei nach BITV 2.0 gestaltet haben müssen. Bereits vor Fristablauf und darüber hinaus haben wir vor allem Träger aus Baden-Württemberg und Thüringen bei der Gestaltung und Umsetzung ihrer Webauftritte beraten und technisch unterstützt. 

Ein umfassender, individuell zugeschnittener Service war und ist uns dabei stets wichtig. So bestehen auf Landesebene oft noch Sonder- oder Ausnahmeregelungen bei der digitalen Barrierefreiheit. Gern arbeiten wir diese im Kontext der BITV 2.0 für Sie auf.

Es ist allerdings auch ohne öffentliche Verbindung und akute Verpflichtung für jeden Webseiteninhaber und -betreiber sinnvoll und erstrebenswert, allen Besucherinnen und Besuchern die größtmögliche Nutzbarkeit und Barrierearmut zu ermöglichen. Aktuell werden wir zunehmend von Verantwortlichen für die Themen Diversity, Sustainability und Inklusion auf das Thema barrierefreie digitale Informationssysteme angesprochen.

Im Zuge des Strebens nach Inklusion und guter Zugänglichkeit der eigenen Webauftritte für alle Nutzer, haben wir so nicht nur deutsche Landesministerien beraten und unterstützt, sondern auch Unternehmen und Einrichtungen aus der Privatwirtschaft.

Beratungen und Anpassungen sind hier in ganz unterschiedlichen Tiefengraden denkbar! Da für viele Unternehmen noch keine rechtlichen Auflagen zu erfüllen sind, gibt es kein schwarz und weiß und schon kleine Anpassungen können einen großen Unterschied machen, oder zumindest den ersten Schritt in Richtung 2025 bedeuten.

Wir sind durch die Vielfalt unserer Projekte und Kunden gewohnt, uns sowohl an rechtliche und regulatorische als auch an marken- und identitätsbezogene Motivationen und Anforderungen an Barrierefreiheit im Web anzupassen.

Oft können schon kleine Anpassungen einen Unterschied machen!

Gern prüfen und auditieren wir Ihre Seite nach den Kriterien der BITV 2.0 und geben Ihnen einen Ausblick, inwieweit Ihr Webauftritt schon konform aufgebaut ist und in welchen Punkten Verbesserungsbedarf besteht. Sprechen Sie uns gern für eine Aufwandskalkulation an!

 

Ihre Vorteile bei einem Audit durch uns:

  • Umfassende Beratung und Erläuterung der Verordnung und der generellen Thematik Barrierefreiheit im Web
  • Besprechung und individuelle Vereinbarung des Audit-Umfangs
  • Lieferung einer detaillierten Prüfergebnistabelle für Ihren Webauftritt, die sich aus den bis zu 92 vordefinierten Kriterien zusammensetzt
  • Auf Wunsch zusätzlich: Vertiefende Resultatsaufbereitung mit Screenshots und Erläuterungen in einem PDF-Dokument
  • Viele Barrierefreiheits-Anpassungen (z.B. alternative Texte für Bilder) sind SEO-relevant und tragen zur technischen Suchmaschinenoptimierung bei!

Nach Absprache ist auch eine anschließende, technische Umsetzung der Audit-Ergebnisse möglich.

Da Barrierefreiheit im Web prinzipiell natürlich ein Thema für alle Gewerke und Disziplinen, die an einer Website mitarbeiten, ist, liegt sie nicht nur in der Verantwortung der Programmierung, sondern hängt auch im Besonderen von der Redaktion und der Gestaltung ab.
Wenn Sie für diese Bereiche bereits Dienstleister oder interne Ressourcen haben, stehen wir diesen gern beratend zur Seite und sprechen umzusetzende Maßnahmen ab.

Kostenlose Erstberatung:

 

Thomas Bösel

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